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Vergaberichtlinien von "priv.at"
1. Einleitung
Der Verein für Internet-Benutzer
Österreichs (VIBE!AT) möchte mit dem Service "priv.at"
österreichischen Privatpersonen die Möglichkeit
geben, einen Domainnamen zu registrieren, als Fortführung des bisher
von KPNQwest getragenen community-Projektes "priv.at". (Siehe auch die
Informationen zur Geschichte von "priv.at")
Maximal je ein Name in der Domain "priv.at" wird den Antragstellern
überlassen: kostenfrei, und zur Nutzung für ausschließlich
private Zwecke.
2. Vergabe
Für die Vergabe von Domains innerhalb der Domain "priv.at" gelten
ausschliesslich folgende Regeln:
Die Natur des Eintrags ist die einer leihweisen
Überlassung, die jederzeit widerrufen werden kann. Das
heisst, es besteht keinerlei Rechtsanspruch für den Erhalt oder
Aufrechterhaltung einer "priv.at"-Domain. Aus der Delegation des
Domainnamens sind auch keine weiteren Rechte ableitbar.
Voraussetzungen und Bedingungen für eine
Registrierung:
Eine "priv.at"-Domain wird ausschliesslich an Privatpersonen
abgegeben. Die Vergabestelle behält sich vor, gewerblich genutzte "priv.at"-Domains zu löschen.
Die Antragstellerin stimmt ausdrücklich der Veröffentlichung
der Domain-Inhaber-Daten in der whois-Datenbank und in im
Internet gebräuchlichen Dokumentationsstellen zu.
Die Antragstellerin und der von ihr namhaft gemachte administrative
Ansprechpartnerin (admin-c) (üblicherweise hat im Kontext von "priv.at"-Domains
eine Person beide Rollen: Antragstellerin und admin-c) müssen
zum Zeitpunkt der Antragstellung einen
ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, diese Adresse muss auch im
Antragsformular angegeben sein. Sollte sich dies zu einem
späteren Zeitpunkt ändern, ist diesbezüglich Kontakt mit der
Vergabestelle aufzunehmen.
Die Antragstellerin erklärt durch die Antragstellung volljährig und
geschäftsfähig zu sein.
Es wird je Antragstellerin höchstens eine "priv.at"-Domain
zur privaten Nutzung vergeben.
Reservierungen von Domains gibt es bei "priv.at" nicht.
Sollten zwei Personen den gleichen Domainnamen beantragen,
so werden jene Daten eingetragen, welche zuerst bei der
Vergabestelle eingelangt sind ("first come, first serve"-Prinzip).
Die Vergabestelle der Domain "priv.at" kann niemals als Schlichtungsstelle
verwendet werden. Zur Beilegung von Streitfällen wird lediglich die
Kontaktinformation der Inhaberin einer bereits bestehenden Domain
weitergegeben.
Alle Einträge, welche aufgrund der Angaben des Antrages erfolgen,
werden von der Vergabestelle in gutem Glauben auf die Rechtmässigkeit
des Anspruchs verwendet. Die Antragstellerin ist für die inhaltliche und
formale Richtigkeit der Registrierungsdaten verantwortlich, insbesonders
hinsichtlich einer funktionierenden E-Mail-Adresse. Falls die Antragstellerin
auf E-Mail an diese nicht in vertretbarer Zeit antwortet oder die
E-Mail-Adresse nicht mehr funktioniert, kann die Delegation widerrufen
werden.
Die Antragstellerin hat selbst dafür zu sorgen, dass keine
Rechtsverletzung in der Verwendung des Namens vorliegt. Insbesondere
Namens-, Marken- und Musterschutzrechte sind von der Antragstellerin selbst zu
beachten. Die Vergabestelle kontrolliert nicht, ob es einen
Widerspruch zur aktuellen Rechtslage oder Rechten Dritter gibt.
Es werden lediglich Domains delegiert ("NS Records"), eine
Eintragung von speziellen DNS Records (z.B.: "MX", "CNAME") ist nicht
möglich, ausser dies ist aus technischen Gründen für die
Delegation notwendig (z.B.: "glue records").
Ein Domainname muss RFC-konform sein und darf daher nur
Buchstaben ("a ... z"), Ziffern ("0 ... 9") und Bindestrich ("-") enthalten.
Gross- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Der Name muss mindestens
einen Buchstaben enthalten, keine Umlaute, und darf nicht mit Bindestrich beginnen
oder enden. Es werden unter "priv.at" keine Domains mit weniger als drei
Zeichen oder andere, zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige, Top-Level
Namen (z.B.: "com", "edu") vergeben.
Zumindest bis zur endgültigen Fertigstellung der entsprechenden RFCs
werden keine Namen akzeptiert, die mit dem vorgeschlagenen Format für
internationalisierte Domainnamen
(siehe Internationalized Domain Names)
in Konflikt sein könnten, konkret solche, die an 3. und 4. Stelle
des Namens je ein "-" haben.
Die vorliegenden Vergaberichtlinien werden von der DomaininhaberIn
vollinhaltlich als Grundlage der Registrierung und Bestandteil des
Domainvertrages akzeptiert.
3. Administrative Abwicklung
Kontaktinformationen:
- E-Mail:
- hostmaster@nic.priv.at
- Adresse:
-
priv.at
Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE!AT)
Ludwigg. 2a/3
A-1140 Wien
Stellen eines Antrages und Vergabe:
Der Antrag muß per Email gestellt werden (eine Web-basierte Variante ist in Arbeit).
Ein Antrag gilt erst dann gestellt, wenn darin keine syntaktischen oder
semantischen Fehler enthalten sind und die angegebenen Nameserver für die
Domain autoritative Antworten geben. Anderenfalls wird der Antrag
mit entsprechenden Fehlermeldungen zurückgesendet, der Antrag gilt dann
als nicht gestellt.
Nachdem ein Antrag fehlerfrei gestellt wurde, wird von der Vergabestelle die
Delegation der Domain durchgeführt.
Durch die Eintragung in die Nameserver für die Domain "priv.at" ist die
Delegation aktiv und die Domain gilt als "vergeben".
Mitteilungen über Änderungen:
Alle Änderungen, insbesondere der Nameserverkonfiguration,
im Domain-Template sind der Vergabestelle unverzüglich
zu melden.
Gültigkeit der Delegation:
Die Delegation erfolgt solange, wie das Service von den Antragstellern
oder deren Nachfolgern betrieben wird.
Rückgabe einer Domain:
Eine Rückgabe einer Domain kann jederzeit und - auf Wunsch
- mit sofortiger Wirkung erfolgen, wobei eine
Verständigung durch die als admin-c angegebene Person erfolgen muss.
Widerruf einer Delegation:
Die Delegation kann nach Benachrichtigung per E-Mail
der unter admin-c angegebenen Kontaktperson insbesondere unter folgenden
Bedingungen von der Vergabestelle widerrufen oder temporär
deaktiviert werden:
- aufgrund wiederholter technischer Probleme mit dieser Domain
(z.B.: Nameserver sind nicht funktionsfähig). Dabei werden
alle Kontaktpersonen per E-Mail darüber informiert, bestehen
nach 2 Monaten immer noch Probleme, wird der Widerruf durchgeführt.
- auf Gerichtsbeschluss
- auf Anweisung einer Behörde aufgrund gesetzlicher Grundlagen
- bei überwiegend gewerblicher Nutzung
- Aus Gründen, die den Regelbetrieb beeinträchtigen, stören oder
behindern können sowie zur Abwendung von Rechtsstreitigkeiten mit oder
Verfolgung der Vergabestelle selbst
Domains, deren Halter unter den im Template angegebenen Daten nicht
erreichbar sind, können ebenfalls gelöscht oder deaktiviert werden.
Nameserver:
Es müssen mindestens zwei korrekt aufgesetzte Nameserver angegeben werden.
Die Angaben im Domain-Template müssen mit der technischen Konfiguration
exakt übereinstimmen. Der Antragsteller hat die laufende Verfügbarkeit
aller angegebenen Nameserver sicherzustellen.
Authentifizierung:
noch offen
4. Original-Vergaberichtlinien
Die aktuelle und ausschliesslich gültige Version ist unter
http://www.nic.priv.at/richtlinien/richtlinien.shtml ersichtlich.
Die technischen Informationen auf
http://www.nic.priv.at/richtlinien/technische.shtml
sind Bestandteil dieser Richtlinien.
Version: 0.98
Datum: 2003-08-28
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